Verhalten bei Verdacht auf eine Corona-Virus-Infektion

Kommen Sie nicht zur Schule!

Bei Verdacht oder Diagnose einer Infektion mit dem sogenannten Corona-Virus (SARS-CoV-2, bzw. COVID 19) darf die Schule nicht betreten werden. Auch nicht in scheinbar dringenden Fällen, wie für Klassenarbeiten oder zum Abgeben von Bescheinigungen. Dies gilt für Schüler*innen ebenso wie für Lehrer*innen.

 

Informieren Sie uns umgehend!

Informieren Sie telefonisch die Schule, auch wenn eine Erkrankung an Tagen auftritt, an denen Sie die Schule nicht besuchen, da eine Infektion auch schon vor Auftreten der Symptome übertragen worden sein kann.

 

Hier erfahren Sie mehr!

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

Bundesgesundheitsministerium:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html