Zwischenprüfung: In der Mitte des 2. Ausbildungsjahres legen Sie eine Zwischenprüfung vor der Ärztekammer ab. 

Abschlussprüfung: Die Abschlussprüfung findet in der Regel zum Ende des 3. Ausbildungsjahres statt. Sie ist aufgeteilt in eine schriftliche und eine praktische Prüfung. 

Den Abschluss als Medizinische*r Fachangestellte*r erhalten Sie mit dem Prüfungszeugnis der Ärztekammer. 

Zusätzlich können Sie durch den Berufsschulabschluss – mit bestimmten Notenvoraussetzungen –

  • den Sek. I Abschluss,
  • den Erweiterten Sek. I Abschluss oder
  • (falls Sie den theoretischen Teil der Fachhochschulreife haben) die Fachhochschulreife erlangen.