Abschluss
Zwischenprüfung: In der Mitte des 2. Ausbildungsjahres legen Sie eine Zwischenprüfung vor der Ärztekammer ab.
Abschlussprüfung: Die Abschlussprüfung findet in der Regel zum Ende des 3. Ausbildungsjahres statt. Sie ist aufgeteilt in eine schriftliche und eine praktische Prüfung.
Den Abschluss als Medizinische*r Fachangestellte*r erhalten Sie mit dem Prüfungszeugnis der Ärztekammer.
Zusätzlich können Sie durch den Berufsschulabschluss – mit bestimmten Notenvoraussetzungen –
- den Sek. I Abschluss,
- den Erweiterten Sek. I Abschluss oder
- (falls Sie den theoretischen Teil der Fachhochschulreife haben) die Fachhochschulreife erlangen.