Zwischenprüfung

In der Mitte des 2. Ausbildungsjahres legen Sie eine Zwischenprüfung vor der Apothekerkammer ab.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung findet in der Regel zum Ende des 3. Ausbildungsjahres statt. Sie ist aufgeteilt in eine schriftliche und eine praktische Prüfung. 

Den Abschluss als Pharmazeutisch-kaufmännische*r Angestellte*r erhalten Sie mit dem Prüfungszeugnis der Apothekerkammer. 

Mögliche Abschlüsse

Zusätzlich können Sie durch den Berufsschulabschluss – mit bestimmten Notenvoraussetzungen –

  • den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
  • den Erweiterten Sekundarabschluss I - Erweiterten Realschulabschluss oder
  • (falls Sie den theoretischen Teil der Fachhochschulreife haben) die Fachhochschulreife erlangen.