Organisation
Der Unterricht findet in Teilzeit statt. Im 1. Ausbildungsjahr werden die Auszubildenden an zwei Tagen in der Woche unterrichtet (zurzeit Montag und Freitag), im 2. und 3. Ausbildungsjahr jeweils einen Tag.
Neben den berufsbezogenen Lernfeldern erhalten die Auszubildenden auch Unterricht in den allgemeinbildenden Fächern Deutsch (alternativ Russisch, Niederländisch im Aufbau), Englisch und Politik.
Die berufsbezogenen Lernfelder sind nach bisheriger Ausbildungsordnung (letztmalig im Schuljahr 2025/2026):
- Lernfeld 1: In Ausbildung und Beruf orientieren (40 Std.)
- Lernfeld 2: Marktorientierte Geschäftsprozesse eines Industriebetriebs erfassen (60 Std.)
- Lernfeld 3: Wertströme erfassen und dokumentieren (60 Std.)
- Lernfeld 4: Wertschöpfungsprozesse analysieren und beurteilen (80 Std.)
- Lernfeld 5: Leistungserstellungsprozesse planen, steuern und kontrollieren (80 Std.)
- Lernfeld 6: Beschaffungsprozesse planen, steuern und kontrollieren (80 Std.)
- Lernfeld 7: Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen (80 Std.)
- Lernfeld 8: Jahresabschluss analysieren und beurteilen (80 Std.)
- Lernfeld 9: Das Unternehmen im gesamt- und weltwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen (40 Std.)
- Lernfeld 10: Absatzprozesse planen, steuern und kontrollieren (120 Std.)
- Lernfeld 11: Investitions- und Finanzierungsprozesse planen (40 Std.)
- Lernfeld 12: Unternehmenstrategien, -projekte umsetzen (80 Std.)
- Lernfeld 13: Prüfungsvorbereitender Unterricht (40 Std.)
Die Abfolge der Lernfelder ist in der Weise organisiert, sodass zur anstehenden Zwischenprüfung alle erforderlichen Inhalte auf schulischer Seite umfassend behandelt worden sind. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Abschlussprüfung zum Ende der Ausbildung.
Ausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2024 begonnen wurden, werden nach der bisherigen Ausbildungsordnung von 2002 fortgeführt. Für diese gelten weiterhin die bisherigen Prüfungsformate, einschließlich der klassischen Zwischen- und Abschlussprüfungen.
Die Neuordnung des Ausbildungsberufs „Industriekaufmann/-frau“ trat am 1. August 2024 in Kraft.
Diese Aktualisierung erfolgte nach über 20 Jahren und berücksichtigt moderne Anforderungen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Projektmanagement. Ab diesem Datum gelten für alle neu beginnenden Ausbildungsverhältnisse die neuen Ausbildungsinhalte und Prüfungsstrukturen.
Ein zentrales Element der Neuordnung ist die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung. Diese besteht aus zwei Teilen: Teil 1 ersetzt die bisherige Zwischenprüfung und findet zur Mitte der Ausbildung statt; Teil 2 erfolgt am Ende der Ausbildung. Beide Teile fließen in die Gesamtnote ein.
Weitere Informationen zur Neuordnung und den neuen Ausbildungsinhalten finden Sie auf den Webseiten der IHK Oldenburg oder beim Bundesinstitut für Berufsbildung.
Hier im Überblick die 13 neuen Lernfelder für den Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau, die im Rahmen der Neuordnung ab dem 1. August 2024 bzw. dem Schuljahr 204/2025 gelten:
- Das Unternehmen vorstellen und die eigene Rolle mitgestalten (80 Std.)
- Projekte planen und durchführen (40 Std.)
- Kundenaufträge bearbeiten und überwachen (80 Std.)
- Beschaffungsprozesse planen und steuern (80 Std.)
- Wertströme buchhalterisch dokumentieren und auswerten (80 Std.)
- Leistungserstellung planen, steuern und kontrollieren (80 Std.)
- Logistik- und Lagerprozesse koordinieren, umsetzen und überwachen (40 Std.)
- Kosten- und Leistungsrechnung zur Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen durchführen (80 Std.)
- Marketingkonzepte planen und umsetzen (80 Std.)
- Jahresabschluss vorbereiten, auswerten und für Finanzierungsentscheidungen nutzen (80 Std.)
- Geschäftsprozesse an gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten (80 Std.)
- Personalprozesse planen, steuern und kontrollieren (80 Std.)
- Betriebliche Problemlösungsprozesse innovativ durchführen (40 Std.)
Diese Lernfelder sind im Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz (KMK) formuliert und orientieren sich an typischen Arbeits- und Geschäftsprozessen eines Industrieunternehmens.