Abschluss
Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 = GAP 1
In der Mitte des 2. Ausbildungsjahres legen Sie den ersten Teil der Abschlussprüfung vor der Zahnärztekammer ab.
Prüfungsfächer: 1. "Patienten empfangen und verwalten" und 2. "Hygiene"
Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2 = GAP 2
Der 2. Teil der Abschlussprüfung findet in der Regel zum Ende des 3. Ausbildungsjahres statt. Sie ist aufgeteilt in eine schriftliche und eine praktische Prüfung.
Schriftliche Prüfung: 1. "Verwaltung und Abrechnung" und 2. "Wirtschaft und Soziales"
Mündlich / praktisches Fachgespräch
Den Abschluss als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r erhalten Sie mit dem Prüfungszeugnis der Zahnärztekammer.
Mögliche Abschlüsse
Zusätzlich können Sie durch den Berufsschulabschluss – mit bestimmten Notenvoraussetzungen –folgende Abschlüsse erlangen:
- den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
- den Erweiterten Sekundarabschluss I - Erweiterten Realschulabschluss
- die Fachhochschulreife (falls Sie den theoretischen Teil der Fachhochschulreife haben) .