Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 = GAP 1

In der Mitte des 2. Ausbildungsjahres legen Sie den ersten Teil der Abschlussprüfung vor der Zahnärztekammer ab. 

Prüfungsfächer: 1. "Patienten empfangen und verwalten" und 2. "Hygiene"

Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2 = GAP 2

Der 2. Teil der Abschlussprüfung findet in der Regel zum Ende des 3. Ausbildungsjahres statt. Sie ist aufgeteilt in eine schriftliche und eine praktische Prüfung. 

Schriftliche Prüfung: 1. "Verwaltung und Abrechnung" und 2. "Wirtschaft und Soziales"

Mündlich / praktisches Fachgespräch

Den Abschluss als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r erhalten Sie mit dem Prüfungszeugnis der Zahnärztekammer. 

Mögliche Abschlüsse

Zusätzlich können Sie durch den Berufsschulabschluss – mit bestimmten Notenvoraussetzungen –folgende Abschlüsse erlangen:

  • den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
  • den Erweiterten Sekundarabschluss I - Erweiterten Realschulabschluss
  • die Fachhochschulreife (falls Sie den theoretischen Teil der Fachhochschulreife haben) .