Grundsätze

Wir Schüler*innen und Mitarbeiter*innen der BBS Haarentor bilden eine Gemeinschaft. Wir Schüler*innen gehören der Sekundarstufe II an, unser Besuch der Schule ist somit unser Beruf oder ein Teil unseres Berufes. Am Ende der Schulzeit sollen wir Schüler*innen ausbildungs-, berufsfähig und in der Lage sein, als aktive und gebildete Mitglieder in der Gesellschaft zu leben und diese mit zu gestalten. An unserer Schule sind wir eine Gemeinschaft von über 2500 Personen. Damit diese gut funktionieren kann, benötigen wir einige Regeln. Dabei ist unser gemeinsames Ziel, dass wir uns so wenige Regeln wie möglich und so viele wie nötig geben.

  • Wir bilden zusammen eine Schulgemeinschaft, deshalb achten wir uns gegenseitig und gehen in jeder Hinsicht gewaltfrei miteinander um.
  • Wir wollen die Persönlichkeitsrechte der anderen Mitglieder nicht verletzen, deshalb stehlen wir kein materielles oder geistiges Eigentum. Wir fotografieren oder filmen nicht während des Unterrichts und vor allem nicht ohne das Einverständnis der betreffenden Person.
  • Wir möchten, dass alle die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben, gut lernen und arbeiten zu können. Deshalb hinterlassen wir Materialien, Leihbücher, EDV-Anlagen, Stühle, Tische, Räume, Flure und Toiletten so, wie wir sie selbst vorfinden möchten, um optimal arbeiten und damit umgehen zu können.
  • Jedes Mitglied unserer Schulgemeinschaft ist für sein Handeln selbst verantwortlich und trägt daher auch die Konsequenzen, wenn die Regeln nicht eingehalten werden.
    Bei geringeren Verstößen gegen die Vereinbarungen unserer Gemeinschaft wird ein Wiedergutmachungsvertrag geschlossen und es müssen Arbeiten für die Schulgemeinschaft erledigt werden.
    Werden Straftaten begangen (z. B. Drogenhandel, Drogenkonsum, Urkundenfälschung, Körperverletzung, Diebstahl usw.), so werden diese zur Anzeige bei der Polizei bzw. Justizbehörden gebracht. Straftaten führen gleichzeitig zu Ordnungsmaßnahmen (Klassenkonferenzen) mit dem Ziel, den Straftäter aus der Schulgemeinschaft zu entfernen und der Schule zu verweisen.
  • In einer großen Gemeinschaft gehört zum respektvollen Miteinander auch, dass wir auf Sauberkeit achten. Dabei zählen ein verantwortungsvoller Umgang mit unserer Umwelt und insbesondere der Umgang mit dem Abfall, den wir alle produzieren. Uns ist es wichtig, dass Abfälle gar nicht erst entstehen (z. B. Verzicht auf Einmalverpackungen) und Abfälle richtig sortiert entsorgt werden (d. h. Papier, Grüner Punkt, Restmüll).

2. Unterrichtsbesuch

Auf dem Weg zur und von der Schule wählen wir aus versicherungstechnischen Gründen immer den kürzesten Weg. Wir kommen möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad zur Schule und belasten durch die Benutzung eines Autos nicht unnötigerweise die Umwelt. Unsere Fahrräder oder sonstigen Verkehrsmittel stellen wir an den dafür vorgesehenen Plätzen ab.

Für einen geordneten Unterricht brauchen wir einige Regeln:

  • Wir erscheinen pünktlich und regelmäßig zum Unterricht.
  • Bei Unterrichtsversäumnissen legen wir umgehend eine schriftliche Entschuldigung vor (bei Berufsschülern und Berufsschülerinnen mit Bestätigung der Ausbilder*innen).
  • Unsere digitalen Geräte nutzen wir während der Unterrichtszeit ausschließlich zu unterrichtlichen Zwecken.
  • Während der Arbeit am PC ist es uns nicht erlaubt, zu essen oder zu trinken.
  • Einen Antrag auf eine Beurlaubung von bis zu drei Schultagen legen wir der Klassenleitung zur Genehmigung vor. Über diesen Zeitraum hinaus müssen wir dieses vom Schulleiter entscheiden lassen.
  • Das Öffnen von Webseiten, Herunterladen, Aufspielen und Nutzen von Dateien, die nicht im Zusammenhang mit dem Unterricht stehen, ist nicht erlaubt.
  • Wir halten uns an die Vorgaben der Lehrkräfte.

Das Schulgrundstück dürfen wir während unserer Schulzeit auf keinen Fall eigenmächtig verlassen, denn dadurch erlischt der Versicherungsschutz.

3. Veränderungen melden

Jeder Wechsel des Wohnsitzes, persönliche Veränderungen wie z. B. Namensänderungen, Schwangerschaft, Wechsel des Ausbildungsbetriebes ist der Klassenleitung und dem Sekretariat sofort mitzuteilen.                                                                                            

4. Haftungsausschluss

Wir bewahren keine Wertgegenstände in unserer Schultasche und an der Garderobe auf. In solchen Fällen wird bei Verlust nicht gehaftet.

5. Wir halten uns an den Bundes-Waffenerlass (Übersetzungen unter www.mk.niedersachsen.de)

  1. Es wird untersagt, Waffen i. S. des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die so genannten Butterflymesser, Faustmesser, Springmesser, Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe) sowie die Gegenstände, für die nach dem WaffG ein Verbot des Führens besteht (Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm usw.) sowie Schusswaffen.
  2. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z. B. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen), Gassprühgeräte, Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laserpointer.
  3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des Waffengesetzes ganz oder teilweise ausgenommen sind (z. B. Soft-Air-Waffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse bis zu 0,5 Joule oder Spielzeugwaffen). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i. S. des Waffengesetzes verwechselt werden können.
  4. Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (Waffenschein und kleiner Waffenschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.
  5. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, Menschen zu verletzen oder für explosive Verbindungen verwendet zu werden.
  6. Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z. B. für Sport- oder Theaterveranstaltungen, im Hauswirtschaftsunterricht oder während Schulveranstaltungen mit Essenverkauf.
  7. Alle Schülerinnen und Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses RdErl. zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders einzugehen. Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Mitbringen der nach diesem RdErl. verbotenen Gegenstände ein Erziehungsmittel oder eine Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann.
  8. Ein Abdruck dieses RdErl. ist jeweils bei der Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers in eine Schule (in der Regel erster und fünfter Schuljahrgang sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen) den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben.
  9. Dieser RdErl. tritt am 01.01.2022 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft.

und an das Infektionsschutzgesetz v. 20.07.2000.

Schülerinnen und Schüler mit schweren Infektionskrankheiten (gem. § 34 Abs. 1, Ziffer 1 - 20) dürfen die schulischen Räume nicht betreten, Einrichtungen der Schule nicht benutzen und an Veranstaltungen der Schule nicht teilnehmen. Tritt eine der im Gesetz genannten Infektionserkrankungen auf, so haben die volljährigen Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten/Sorgeberechtigten der Schule davon unverzüglich Mitteilung zu machen.

Benotetes Schriftgut ist nach Verlassen der Schule bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres von den Schülerinnen und Schülern aufzubewahren.

Medienerklärung: Ich erteile den BBS Haarentor das Recht, Name, Vorname, Klasse, Schulform/Berufsbezeichnung zu veröffentlichen. Ferner erlaube ich, dass Abbildungen meiner Person gemäß dem KunstUrhG veröffentlicht werden dürfen. Die Veröffentlichung beinhaltet sowohl schriftliche und elektronische Publikationen als auch Veröffentlichungen über Medienorgane (vorw. Zeitungen).

Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

6. Abschluss

Abschließend möchten wir uns für das Interesse an der Schulordnung bedanken, wünschen eine gute Schulzeit und hoffen, gemeinsam unsere Ziele zu erreichen.

Hinweis: Bitte bewahren Sie diese Schulordnung sorgfältig auf.

Stand: Juli 2023