Verhalten bei ansteckenden Erkrankungen

Neben der Frage, ob für Sie bei einer Erkrankung aufgrund Ihres Befindens ein Schulbesuch möglich und sinnvoll ist, stellt ein Erkrankter bei manchen Krankheiten auch eine Gefährdung für andere dar. Bei den meisten Krankheiten wird dies als unerheblich angesehen. Bei einigen, die leicht übertragbar und gefährlich sind, ist der Besuch der Schule aber gesetzlich nicht erlaubt.  Ob eine solche Krankheit vorliegt und ob ggfs. ein Schulbesuch nach eingeleiteter Behandlung möglich ist, muss vom Arzt festgestellt und bescheinigt werden. Im Zweifel oder Verdachtsfall ist bis zur Klärung der Schulbesuch zu unterlassen.

Da bei einigen Erkrankungen eine Ansteckung schon vor Ausbruch der Krankheit möglich ist, bitten wir Sie, uns auch mitzuteilen, wenn Sie außerhalb der Schulzeit an einer der unten genannten Krankheiten erkranken, aber kurz vor Ausbruch noch in der Schule waren, damit wir eine mögliche Infektionskette in unserer Schule frühzeitig erkennen und Vorkehrungen treffen können.

Der Schulbesuch ist laut Infektionsschutzgesetz nicht erlaubt bei:

  1. Cholera
  2. Diphtherie
  3. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
  4. virusbedingtem hämorrhagischem Fieber
  5. Haemophilus influenza Typ b-Meningitis
  6. ansteckungsähiger Lungentuberkulose
  7. Masern
  8. Meningokokken-Infektion
  9. Mumps
  10. Paratyphus
  11. Pest
  12. Poliomyelitis
  13. Shigellose
  14. Typhus abdominalis
  15. Virusshepatitis A oder E
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  16. ansteckender Borkenflechte (Impetigo contagiosa)
  17. Keuchhusten
  18. Krätze (Scabies)
  19. Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
  20. Windpocken

Bei den ersten 15 Erkrankungen der Liste ist darüber hinaus ein Schulbesuch auch ausgeschlossen, wenn jemand anderes in der häuslichen Gemeinschaft daran erkrankt ist.

Entsprechendes gilt für Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus bzw. eine COVID 19 Erkrankung ("Corona-Virus").

"Magen-Darm-Grippe"

Zusätzlich besteht durch das Gesundheitsamt Oldenburg die Empfehlung, bei Infektionen mit Noro-Viren (auch als Norwalk-Viren bekannt) auch zwei Tage nach Abklingen der Symptome, die Schule nicht zu besuchen. Diese Form der "Magen-Darm-Grippe" geht mit heftigem Brechdurchfall einher und dauert oft nur sehr kurz, trotzdem besteht danach immer noch Ansteckungsgefahr für andere.

Ausscheider oder chronische Erkrankungen

Manche Infektionskrankheiten verlaufen auch sehr langwierig oder chronisch. Um trotzdem einen Schulbesuch zu ermöglichen, können unter Umständen besondere Maßnahmen getroffen werden. Suchen Sie hier bitte das Gespräch mit uns, wir werden dann mit dem Gesundheitsamt versuchen, eine Lösung zu finden.