Abschluss
Prüfungen nach der Neuordnung (seit 01.08.2024 in Kraft)
Die Prüfungsform für Industriekaufleute hat sich geändert. Industriekaufleute unterziehen sich jetzt der gestreckten Abschlussprüfung (Abschlussprüfung Teil 1 und 2).
Abschlussprüfung Teil 1
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden und bezieht sich auf die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der ersten 15 Monate aus der Ausbildungsverordnung sowie dem entsprechenden zu vermittelnden Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht.
Teil 1 findet im Prüfungsbereich „Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung“ statt. Es handelt sich um eine schriftliche Prüfung und die Prüfungszeit beträgt maximal 90 Minuten.
Abschlussprüfung Teil 2
Die Abschlussprüfung Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt und bezieht sich auf die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus der Ausbildungsverordnung sowie den Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Bestandteil von der Abschlussprüfung Teil 1 gewesen sind, werden nur insoweit berücksichtigt, wie diese für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit notwendig sind.
Teil 2 finden in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- „Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“
(schriftliche Prüfung, Prüfungszeit: 150 Minuten) - „Wirtschafts- und Sozialkunde“
(schriftliche Prüfung, Prüfungszeit: 60 Minuten) - „Fachaufgabe um Einsatzgebiet“
(Erstellung einer Dokumentation und Präsentation sowie ein Fachgespräch, Prüfungszeit: insgesamt 24 Stunden und 30 Minuten)
Prüfungsbereich: „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“
Der Auszubildende hat im festgelegten Einsatzgebiet eine Fachaufgabe eigenständig im Ausbildungsbetrieb durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist vom Ausbildenden zu bestätigen.
Vor der Durchführung hat der Auszubildende einen Antrag zur Genehmigung der Fachaufgabe im entsprechenden Einsatzgebiet dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Die Dokumentation soll einen Umfang von drei bis fünf Seiten haben. Die Dokumentation sowie die Bestätigung über die eigenständige Durchführung im Ausbildungsbetrieb muss spätestens am ersten Tag der Abschlussprüfung Teil 2 der Oldenburgischen IHK vorliegen.
Die Planung, Durchführung und Auswertung der betrieblichen Aufgabe ist dem Prüfungsausschuss in einer Präsentation vorzustellen. Ausgehend von der Fachaufgabe und der dazu erstellten Dokumentation sowie Präsentation wird das fallbezogene Fachgespräch mit dem Auszubildenden geführt. Die Prüfungszeit für die Erstellung der Dokumentation, der Präsentation sowie für das Fachgespräch beträgt insgesamt 24 Stunden und 30 Minuten.
Aufteilung der Prüfungszeit und Gewichtung der Prüfungsbereiche
Gewichtung der Prüfungsbereiche
Weiterführende Links
IHK Oldenburg – Industriekaufmann/-frau
BIBB – Industriekaufmann/-frau im Überblick
BIBB - Ausbildung gestalten - Umsetzungshilfe Industriekaufmann/Industriekauffrau
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Nach alter Verordnung:
Zwischenprüfung
In der Regel in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Diese wird vor der IHK abgelegt.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung findet in der Regel zum Ende des 3. Ausbildungsjahres statt. Sie ist aufgeteilt in eine schriftliche Prüfung sowie in eine mündliche Prüfung im Einsatzgebiet (Präsentation und Fachgespräch) und wird vor der zuständigen IHK abgelegt.
Mögliche Abschlüsse
Je nach vorherigem Schulabschluss können Sie durch den erfolgreichen Besuch der Berufsschule mit entsprechenden Leistungen sowie das Bestehen der Abschlussprüfung folgende Schulabschlüsse erwerben:
- Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
- Erweiterter Sekundarabschluss I
- Fachhochschulreife
