Voraussetzung

Für die Aufnahme in den Bildungsgang benötigen Sie einen bei der zuständigen Kammer eingetragenen Ausbildungsvertrag bzw. Umschulungsvertrag.

Einschulung

Die Aufnahme in den Bildungsgang erfolgt in der Regel zum Schuljahresbeginn. Dazu findet immer am letzten Tag der Sommerferien die Einschulungsveranstaltung für die Berufsschule statt. Nähere Informationen über die Organisation und die Uhrzeiten für die Aufnahme der einzelnen Bildungsgänge werden rechtzeitig vorher auf unserer Webseite bekannt gegeben. An dieser Veranstaltung sollten alle neuen Auszubildenden teilnehmen, auch diejenigen, die aufgrund einer Ausbildungsverkürzung in das zweite Ausbildungsjahr aufgenommen werden möchten.
Bitte beachten Sie: Auszubildende, die nicht an der Einschulungsveranstaltung teilnehmen, werden nach den freien Kapazitäten auf die Klassen des Bildungsganges verteilt. Erfahrungsgemäß können besondere Wünsche der Ausbildungsbetriebe dabei nicht mehr berücksichtigt werden.

Anmeldung

Vor der Einschulung sollte unbedingt eine Anmeldung über das Online-Portal Schüler Online (https://www.schueleranmeldung.de/ProdB/Startseiten/login.aspx) erfolgen.
Bitte beachten Sie: Diese Anmeldung dient lediglich der groben Planung und schnelleren Durchführung der Einschulungsveranstaltung. Es erfolgt daher von unserer Seite keine Anmeldebestätigung.
Ebenso ist es aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich, vor der Einschulungsveranstaltung bereits Klassenzuweisungen vorzunehmen, weil die exakten Schülerzahlen noch nicht bekannt sind und somit möglicherweise Klassen gar nicht zustande kommen bzw. noch weitere Klassen eingerichtet werden müssen. Wir bitten daher von entsprechenden Anfragen diesbezüglich abzusehen. Stattdessen sollten die Ausbildungsbetriebe ihre Auszubildenden vor der Einschulung über bestehende Wünsche der Klassenzuteilung informieren (z. B. mehrere Auszubildende in einer Klasse/verschiedenen Klassen, Block- oder Teilzeitunterricht (nur Fachinformatiker), ...). Die für die Einschulung zuständigen Lehrkräfte werden dann versuchen, die Wünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Lehrkräfte dabei auf möglichst vergleichbare Lernbedingungen in den Klassen achten müssen und deshalb nicht immer alle Wünsche der Ausbildungsbetriebe berücksichtigen können.

Verkürzte Ausbildungszeit

Auszubildende, die aufgrund einer entsprechenden Vorbildung oder Umschulung eine zweijährige Ausbildung absolvieren, besuchen in der Regel das 1. und 3. Ausbildungsjahr. Abweichungen davon sind nur bei entsprechend vorhandenen Klassenkapazitäten möglich und bedürfen der Genehmigung durch die Schule. Sprechen Sie hierzu mit der Lehrkraft, die die Einschulung durchführt.

Anmeldung während des Schuljahres

In Ausnahmefällen ist auch eine Aufnahme in den Bildungsgang unterhalb des Schuljahres möglich. Dazu wenden Sie sich bitte per E-Mail an den nebenstehenden Kontakt. Für die Zuweisung werden der Name des/der Auszubildenden, der Ausbildungsberuf und das Ausbildungsjahr benötigt.