Ziel der FOI - Klasse 11

Damit Sie auch ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung die Klasse 12 der FOI mit dem Ziel der Fachhochschulzugangsberechtigung besuchen können, ist der erfolgreiche Besuch der Klasse 11 (Versetzung nach Klasse 12) sowie die Ableistung eines betrieblichen Pratikums (mindestens 960 Stunden) Grundvoraussetzung. 

Diese Schulform verfolgt nicht das Ziel einer beruflichen Orientierung oder den Erwerb eines Erweiterten Sek I-Abschlusses. Erklärtes Ziel dieser Schulform ist das Studium im Bereich der Informatik an der Fachhochschule bzw. der Universität.

Dazu setzen wir darauf, Ihre Eigenständigkeit, die Fähigkeit der Selbstorganisation sowie die Fähigkeit, sich selbstständig Inhalte anzueignen, zu fördern.

Stundentafel

Praktikum

In der Klasse 11 der FOI wird ein Praktikum in einem IT-Betrieb abgeleistet. Die Schule übt dabei die Aufsicht über die Inhalte und die Durchführung des Praktikums aus.

Eine Vermittlung von Praktikumsplätzen durch die Schule kann nicht angeboten werden. Als Hilfe bieten wir Ihnen eine Liste mit Betrieben, die Praktikumsplätze anbieten. Diese Liste finden Sie hier ...

Es ist Aufgabe eines jeden Bewerbers der FOI 11, sich selbstständig um einen Praktikumsplatz zu kümmern. Der Nachweis eines Praktikumsplatzes muss spätestens mit der Einschulung vorliegen.

Einige Hinweise zum Praktikum:

  • Umfang: mind. 960 Stunden.
  • Zeitraum: in der Regel vom 1.8. d. J. bis zur vorletzten (ganzen) Woche vor den Sommerferien. 
  • Tätigkeitsbereich: IT-Dienstleistungen
  • Beispiele: Industriebetrieb - IT-Abteilung, Systemhaus, Computer-Einzelhandel ...
  • Spätestens 4 Wochen nach Schulbeginn ist der Schule ein vom Praktikumsbetrieb erstellter Praktikumsplan vorzulegen
  • Arbeitszeiten: sind vom Betrieb festzulegen. Bei Minderjährigen sind die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes einzuhalten.
  • Regelzeit: an drei Tagen in der Woche, auch in der Ferienzeit.
    Praktikumstage: Stand 2015 - Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
  • Urlaub: Anteilig (3/5) vom tariflichen Urlaubsanspruch. Urlaub muss in den Ferienzeiten genommen werden. 
  • Praktikumsvergütung: Eine Vergütung ist nicht vorgesehen und ist somit den Betrieben freigestellt. Je nach Betrieb ist allerdings ein Entgelt oder ein Fahrtkostenzuschuss üblich.
  • Versicherung: Schülerinnen und Schüler sind während der Schulzeit über die Schule, während der Praktikumszeit über die Unfallversicherung des Betriebs versichert. 
  • Nachweis: Am Ende des Praktikums bescheinigt der Betrieb die Dauer und die vermittelten Inhalte. Die Bescheinigung ist Grundvoraussetzung für das Versetzungszeugnis. Der Nachweis erfolgt u. a. über ein Berichtsheft, das der Praktikant selbstständig führt.
  • Die Praktikumsmappe besteht: 
    • 1. Praktikumsvertrag
    • 2. Praktikumsberichte (neueste zu oberst)
    • 3. Praktikumsbescheinigung (am Ende des Praktikums als oberste Seite)
    • Die Mappe wird mehrmals kontrolliert.
  • Die Praktikumszeit ist nicht gekoppelt mit dem Beginn des Schuljahres. Demnach können Praktika auch schon vor dem Schuljahresbeginn starten (z. B. am 1. August).
  • Es handelt sich um ein gelenktes Praktikum, d. h. die Schule überwacht die gesetzten Ziele des Praktikums.
  • Eine Betreuung während des Praktikums durch die Lehrkraft ist im Gegensatz zu kurzzeitigen Schulpraktika nicht vorgesehen.
  • Informationen für Betriebe sowie entsprechende verbindliche Formulare finden Sie am Ende dieser Seite.

Versetzung nach Klasse 12

Um in die Klasse 12 versetzt zu werden, muss das Praktikum erfolgreich abgeschlossen sein.

Darüber hinaus müssen aus schulischer Sicht folgende Leistungen erbracht worden sein (Quelle):

  • Berufsübergreifende und der berufsbezogene Lernbereich müssen mindestens mit der Note „ausreichend“ bewertet worden sein. 
     
  • Nicht mehr als zwei Fächern dürfen mit der Note „mangelhaft“ oder nicht mehr als ein Fach die Note „ungenügend“ bewertet worden sein.
     
  • abgeleistetes Praktikum (Quelle).

Die Noten für den berufsübergreifenden und den berufsbezogenen Bereich resultieren aus den stundenanteiligen Gewichtungen.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Klasse 11 erlangen Sie die Berechtigung, in die Klasse 12 zu wechseln. Eine sonstige schulische Qualifikation (Erw. Sek-Abschluss I oder den schulischen Teil der FH-Reife) wird nach der Klasse 11 nicht erreicht.

Beachten Sie, dass eine Versetzung in eine FOS Klasse anderer Fachrichtung (z. B. Wirtschaft oder Technik) in der Regel nicht möglich ist.

Studienfahrt

Zur Bildung extrafunktionaler Qualifikationen sowie zur Erweiterung der Fachkompetenz wird eine ein- bis zweitägige Studienfahrt in Klasse 11 eingeplant. Kernelement ist dabei eine Betriebsbesichtigung.