Die Geschäftsordnung der Schülervertretung

§ 1

Ziele der Schülervertretung

(1)  Wir verstehen uns als ein von allen Mitgliedern der Schule anerkannter Teil der BBS Haaren­tor.

(2)  Die Ziele der Schülervertretung bestehen in der Interessensvertretung der Schüler/-innen, der Repräsentation der Schülergemeinschaft vor der Schulleitung, der Lehrer/-innen und sonstigen Gremien. Ein weiteres Ziel ist die Mitwirkung am allgemeinen Schulleben.

(3)  Die Verbesserung des Schüler-Lehrer-Verhältnisses ist der SV ein wichtiges Anliegen   (§ 11)

 

§ 2

Klassenschülerschaft und Gremien der Schülervertretung

(1)  Die Klassenschülerschaft setzt sich aus allen Schülerinnen und Schülern der Schule zu­sammen.

(2)  Die SV-Arbeit wird von folgenden Gremien getragen: dem Schülerrat (§ 3), dem SV-Team bzw. den Arbeitsgruppen (§ 4), dem Schülersprecherteam (§ 5) und den Schüler/-innen im Schulvorstand (§ 8).

 

§ 3

Schülerrat

(1)  Der Schülerrat setzt sich aus allen Klassensprecher/-innen und deren Vertreter/-innen zusam­men. Der Schülerrat sollte möglichst viermal im Schuljahr tagen.

(2)  Er dient der Information der Klassenschülerschaft über die SV-Arbeit, der Ideensamm­lung aus der Schülerschaft und der Entscheidungsfindung bei wichtigen Projekten.

(3)  Er wählt den/die Schülersprecher/-in und deren Vertreter/-in (Schülersprecherteam).

(4)  Für jede Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen, das innerhalb von 14 Tagen vorliegen muss. Das Schülersprecherteam organisiert die Protokollführung.

 

§ 4

SV-Team und Arbeitsgruppen

(1)  Das SV-Team setzt sich aus allen Schülerinnen und Schülern zusammen, die sich freiwillig bereit erklären, in der SV zu arbeiten. Das Schülersprecherteam gehört ebenfalls zum SV-Team.

(2)  Die Aufgaben und „Kleinprojekte“ werden nach Absprache auf die Mitglieder verteilt. Dazu bilden diese Arbeitsgruppen. Ein zumutbares Maß an Arbeitseinsatz wird von allen Mitgliedern erwartet.

(3)  Das SV-Team trifft sich nach Bedarf, spätestens jedoch alle sechs Wo­chen. Das Schülersprecher­team und die SV-Beratungslehrkraft sind für eine ordentliche Einladung zuständig. Die Schulferien bleiben grundsätzlich sitzungsfrei.

(4)  In der SV ist jedes Mitglied gleichberechtigt.


§ 5

Schülersprecherteam

(1)  Das Schülersprecherteam setzt sich aus einem/einer Schülersprecher/-in und einem/ einer Ver­tre­ter/-in­ zusammen.

(2)  Das Schülersprecherteam lädt fristgerecht zum Schülerrat ein. Die Festlegung der Tagesord­nungspunkte geschieht in Absprache mit der aktiven Schülervertretung. Das Team hat in erster Linie eine repräsentative Funktion innerhalb und außerhalb der Schule.

(3)  Der/die Schülersprecher/-in ist verpflichtet, an den Sitzungen des Stadtschülerrates teilzuneh­men. Bei Verhinde­rung muss er seinen Vertreter/seine Vertreterin auf diese Sit­zung aufmerksam machen.

(4)  Ansonsten ist er ein gleichberechtigtes Mitglied der aktiven Schülervertretung mit den entsprechenden Rechten und Pflichten.

 

 

§ 6

Wahlen Schülersprecherteam

(1)  Der Schülersprecher/die Schülersprecherin und sein/e Vertreter/-in werden vom Schülerrat gewählt. Die Wahlen werden frei und geheim durchgeführt.

(2)  Sie finden einmal jährlich (innerhalb von sechs Wochen nach den Sommerferien) statt.

(3)  Die Inhaber der durch die Schüler/-innen gewählten Ämter werden jeweils für ein Schul­jahr gewählt. Sie scheiden aus dem Amt aus, wenn

-       sie mit 2/3 der Wahlberechtigten abgerufen werden,

-       sie vom Amt zurücktreten (in diesem Fall muss das Schulsprecherteam binnen drei Wo­chen für Neuwahlen sorgen),

-       sie die Schule nicht mehr besuchen.

 

§ 7

Vertretung in Konferenzen und Ausschüssen

(1)  Um die Anerkennung der SV zu steigern, ist die Teilnahme an Konferenzen und Aus­schüs­sen dauerhaft zu gewährleisten.

(2)  Bei Fachkonferenzen sollte mindestens ein Mitglied der SV anwesend sein.

(3)  Bei der Gesamtkonferenz sollten alle 18 „Stimmen“ der SV vertreten sein. Als Vertre­ter/-innen nehmen die Mitglieder des SV-Teams teil.

(4)  Entscheidungen in Konferenzen sollten möglichst einheitlich getroffen werden.

(5)  Die Mitarbeit in den Ausschüssen (z.B. Cafeteria- oder Bauausschuss) wird unter den Mitgliedern des SV-Teams aufgeteilt.

 

§ 8

Schüler/-innen im Schulvorstand

(1)  Der Schulvorstand der BBS Haarentor setzt sich aus 24 Mitgliedern zusammen. An berufsbildenden Schulen besteht der Schulvorstand zu einem Viertel aus Vertreter/-innen der Schüler/-innen. Die Schülervertreter/-in­nen werden zu Beginn des Schuljahres vom Schülerrat für ein Jahr gewählt.

(2)  Der/die Schülersprecher/-in und der/die stellvertretende Schülersprecher/-in sind auch als Schülerverteter/-in für den Schulvorstand gewählt.

(3)  Jede Abteilung der BBS Haarentor (Wirtschaftsgymnasium, Berufsfachschule, Berufs­schule, Gesundheit, Informatik) ist zunächst durch einen Schüler/eine Schülerin vertre­ten. Bei der Wahl von sechs Schülervertreter/-innen für den Schulvorstand stellen die größten Abteilungen Wirtschaftsgymnasium, Berufsfachschule und Berufsschule jeweils einen zweiten Vertreter/eine zweite Vertreterin.

(4)  Für jedes Mitglied des Schulvorstandes wird ein stellvertretendes Mitglied gewählt.

(5)  Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Schulvorstandes nehmen an einem schulinternen Einführungsseminar zur Arbeit des Schulvorstandes teil.

(6)  Die Mitglieder des Schulvorstandes verpflichten sich regelmäßig an den Schul­vorstands­sit­zungen teilzunehmen. Sollten diese verhindert sein, verständigen sie rechtzeitig ihren Stellvertreter sowie die SV-Beratungslehrkraft.

 

§ 9

SV-Beratungslehrkraft

(1)  Die SV-Beratungslehrkraft unterstützt die Arbeit der SV. Dabei ist sie für die Betreuung der Schülervertretung (Schülerrat, SV-Team und Arbeitsgruppen, Schülerspre­cherteam) und die Betreuung der Schülervertreter/-innen des Schulvorstandes zuständig.

(2)  Die SV-Beratungslehrkraft ist Ansprechpartner bei Problemen, hat eine beratende Funk­tion in der SV und vermittelt zwischen SV und Lehrerschaft/ Schulleitung.

(3)  Sie organisiert Einführungsseminare für die Schülervertretung (SV-Arbeit, Arbeit im Schulvorstand).

(4)  Die SV-Beratungslehrkraft verwaltet das SV-Konto und ist für den SV-Raum verantwortlich (z. B. Schlüsselausgabe).

 

§ 10

SV-Konto

(1)  Das SV-Konto wird als kostenloses Tagesgeldkonto bei der Oldenburgischen Landesbank (OLB) geführt.

(2)  Der treuhänderische Kontoinhaber ist die jeweilige SV-Beratungslehrkraft.

(3)  Die SV-Beratungslehrkraft muss mindestens einmal jährlich dem SV-Team die Zahlen offen legen. Au­ßerdem muss er auf Anfrage auch Auskunft geben.

(4)  Das Schülersprecherteam ist für die  Kassen- bzw. Kon­ten­prüfung zuständig.

(5)  Über die Verwendung des SV-Geldes bestimmt die aktive Schülervertretung (Mehrheits­ent­­scheid).

 

§ 11

Verbesserung des Schüler – Lehrer – Verhältnisses

(1)  Schüler/-innen können sich bei Problemen mit Lehrer/-innen an die SV wenden.

(2)  Die SV kann als Vermittler bzw. Schlichter und Beisitzer tätig werden. Sachlichkeit und Verschwiegenheit haben hierbei oberste Priorität! Es sollten möglichst „unbetroffene“ SV-Mitglieder eingesetzt werden.